Zur Genehmigung durch den Vorstand von ENSI Social APS vorgelegter Text. Er tritt mit dem Genehmigungsbeschluss in Kraft, der das Datum festlegt. Die Satzung von ENSI Social APS hat stets Vorrang.
Titel I – Errichtung und Zwecke
Art. 1 – Errichtung und Bezeichnung
1. ENSI Social APS ® (im Folgenden „ENSI“), ein im Registro unico nazionale del Terzo settore (RUNTS, nationales italienisches Register der Einrichtungen des Dritten Sektors) unter der Registernummer 138362 eingetragener Verein zur sozialen Förderung (associazione di promozione sociale) mit Rechtssitz in Via Guido Banti 34, 00191 Roma, internationalem Sitz in Rue de la Colonne 1A, 1080 Bruxelles, Steuernummer (codice fiscale) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (partita IVA) 17549421000, errichtet die Abteilung mit der Bezeichnung „Arena Polo Club“ (im Folgenden „die Abteilung“).
2. Die Abteilung tritt stets als „eine Initiative von ENSI Social APS“ auf. Name und Marke „Arena Polo Club“ stehen im Eigentum von ENSI.
Art. 2 – Rechtsnatur
1. Die Abteilung ist eine interne Untergliederung von ENSI ohne Rechtspersönlichkeit und ohne eigenständiges Vermögen.
2. Alle aus der Tätigkeit der Abteilung entstehenden Rechtsverhältnisse (Verträge, Einnahmen, Zahlungen, Versicherungen, Verarbeitungen personenbezogener Daten) liegen bei ENSI.
3. Für alles, was diese Ordnung nicht regelt, gelten die Satzung und die Ordnungen von ENSI sowie der Codice del Terzo settore (Gesetzbuch des Dritten Sektors, D.Lgs. 3 luglio 2017, n. 117).
Art. 3 – Zwecke
Die Abteilung verfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht und im Rahmen der in der Satzung von ENSI vorgesehenen Tätigkeiten von allgemeinem Interesse (Art. 5 Abs. 1 D.Lgs. 117/2017) folgende Zwecke:
- Förderung der Kenntnis und der Ausübung des Arena-Polo, des Polo, das drei gegen drei in einer von Banden begrenzten Sandarena gespielt wird (Buchst. t);
- Organisation von Amateursportaktivitäten, Begegnungen, Events und Veranstaltungen des Arena-Polo, auch an temporären Orten wie Stadien, Plätzen, Hafenkais und Stränden (Buchst. t, i, k);
- Ausbildung von Spielern, Freiwilligen und Interessierten durch Schulen, Clinics und Einführungsveranstaltungen (Buchst. d);
- Verbreitung einer Kultur des Wohls des Pferdes und des Respekts vor ihm (Buchst. e);
- Aufwertung der Regionen, des kulturellen Erbes und der Landschaft der Orte, an denen die Veranstaltungen stattfinden (Buchst. f, k);
- Förderung von Inklusion, Fair Play und der Teilnahme von Jugendlichen, Frauen und neuen Interessierten.
Art. 4 – Tätigkeiten
1. Zur Verfolgung ihrer Zwecke kann die Abteilung:
- Spiele, Trainings, Turniere und Amateurbegegnungen für die Mitglieder organisieren;
- Arena-Polo-Veranstaltungen planen und organisieren, direkt oder gemeinsam mit Vereinen, Veranstaltern sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen;
- Schulen, Clinics und Schnuppertage mit nach den Regeln der FISE (Italienischer Pferdesportverband) qualifizierten Ausbildern organisieren;
- kulturelle, Bildungs- und Kommunikationsaktivitäten rund um Arena-Polo und das Pferd fördern;
- über ENSI Vereinbarungen mit Reit- und Poloclubs, Ställen, Gebietskörperschaften, Partnern und Sponsoren schließen.
2. Tätigkeiten, die der Codice del Terzo settore als sonstige Tätigkeiten (attività diverse, Art. 6) einstuft, wie Sponsoring, Hospitality und der Verkauf von Produkten mit der Marke, werden nur ausgeübt, wenn die Satzung von ENSI sie zulässt, und nur in den Grenzen des D.M. 19 maggio 2021, n. 107.
Titel II – Sportordnung
Art. 5 – Beziehungen zur FISE und zur FIP
1. In Italien untersteht Polo, einschließlich Arena-Polo, der Federazione Italiana Sport Equestri (FISE, Italienischer Pferdesportverband), Dipartimento Polo (Polo-Departement); auf internationaler Ebene der Federation of International Polo (FIP).
2. Die Abteilung übernimmt durch Verweis die Spiel-, technischen, veterinärrechtlichen und Disziplinarordnungen der FISE sowie die geltenden Arena-Polo-Regeln der FIP. Sie erlässt keine eigenen Spielregeln, stellt keine Reitausweise (patenti) oder Qualifikationen aus, vergibt keine Handicaps und verleiht keine Verbandstitel.
3. Die Abteilung verwendet ohne schriftliche Genehmigung weder die Wörter „Verband“, „Liga“, „national“, „italienische Meisterschaft“ oder ähnliche noch Logos der FISE, der FIP oder des CONI (Nationales Olympisches Komitee Italiens).
4. Der Vorstand von ENSI entscheidet, ob und wie die Mitgliedschaft (affiliazione) oder Anschlussmitgliedschaft (aggregazione) bei der FISE und die Eintragung in das Registro nazionale delle attività sportive dilettantistiche (nationales Register der Amateursportaktivitäten) beantragt werden oder ob die Tätigkeit in Zusammenarbeit mit angeschlossenen Vereinen und Veranstaltern ausgeübt wird.
Art. 6 – Lizenzinhaber, Pferde und Wettkämpfe
1. An den Aktivitäten zu Pferd nehmen nur Personen teil, die die von der FISE für diese Aktivität geforderte Lizenz (tesseramento, patente oder licenza) und ärztliche Bescheinigung besitzen.
2. Die Pferde müssen identifiziert sein und die gesundheits- und veterinärrechtlichen Vorschriften sowie die Charta für das Pferdewohl der Beitritts- und Teilnahmeordnung erfüllen.
3. Wettkämpfe, die im Verbandskalender stehen, werden nach den Regeln und mit den Offiziellen ausgetragen, die die FISE vorsieht.
Titel III – Organisation
Art. 7 – Abteilungsleiter
1. Der Vorstand von ENSI ernennt den Abteilungsleiter, der bis zu seiner Abberufung oder bis zum Ende der Amtszeit des Vorstands, der ihn ernannt hat, im Amt bleibt.
2. Der Abteilungsleiter:
- koordiniert die Tätigkeiten und schlägt dem Vorstand das Jahresprogramm und den Haushaltsplan vor;
- legt jedes Jahr einen Bericht und den Rechnungsabschluss der Tätigkeiten vor;
- pflegt die Beziehungen zu Mitgliedern, Teilnehmern, Vereinen und Partnern, ohne ENSI verpflichten zu können, es sei denn mit schriftlicher Vollmacht (Art. 11).
Art. 8 – Abteilungsausschuss
1. Der Vorstand kann einen Abteilungsausschuss aus drei bis sieben Personen ernennen, die aus den der Abteilung angehörenden Mitgliedern von ENSI ausgewählt werden; den Vorsitz führt der Abteilungsleiter.
2. Der Ausschuss hat beratende Funktion und ein Vorschlagsrecht: Sportprogramm, Veranstaltungen, Ausbildung, Kommunikation, Beziehungen zur Region.
Art. 9 – Fach- und Kontrollfunktionen
1. Der Vorstand bestimmt auf Vorschlag des Abteilungsleiters:
- einen Technischen Direktor mit einer von der FISE anerkannten Qualifikation als Ausbilder oder Trainer;
- einen Beauftragten für das Pferdewohl, der Tierarzt ist;
- einen Sicherheitsbeauftragten für die Veranstaltungen;
- sofern es die Sportvorschriften oder die Verbandsmitgliedschaft verlangen, den Beauftragten gegen Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung (Safeguarding, Art. 16 D.Lgs. 28 febbraio 2021, n. 39) mit dem zugehörigen Organisationsmodell.
2. Die Aufgaben können auch externen Fachleuten übertragen werden, mit einem von ENSI geschlossenen Vertrag.
Art. 10 – Freiwillige
1. Die Freiwilligen, die bei den Tätigkeiten der Abteilung mitwirken, sind im Freiwilligenregister von ENSI eingetragen und gemäß Art. 17 und 18 D.Lgs. 117/2017 versichert.
2. Die Tätigkeit der Freiwilligen ist unentgeltlich; erstattet werden können nur tatsächlich entstandene und belegte Auslagen, in den von ENSI festgelegten Grenzen.
Titel IV – Vertretung, Mittel und Rechnungsabschluss
Art. 11 – Vertretung und Verträge
1. Die gesetzliche Vertretung obliegt dem gesetzlichen Vertreter von ENSI. Verträge, Sponsoringvereinbarungen, Abkommen und Aufträge werden von ihm oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person im Rahmen der Vollmacht unterzeichnet.
2. Niemand darf ohne diese Unterschrift Verpflichtungen im Namen der Abteilung oder von ENSI eingehen.
Art. 12 – Finanzielle Mittel
1. Die Mittel der Abteilung sind:
- die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Beiträge der der Abteilung angehörenden Mitglieder, die jedes Jahr vom Vorstand von ENSI festgelegt werden;
- die Entgelte für Aktivitäten für Mitglieder und Teilnehmer;
- öffentliche und private Zuschüsse, freigebige Zuwendungen und Spendensammlungen (Art. 7 D.Lgs. 117/2017 und zugehörige Leitlinien);
- die Erträge aus sonstigen Tätigkeiten (Sponsoring, Hospitality, Produkte mit der Marke) in den gesetzlichen Grenzen.
2. Alle Einnahmen und Zahlungen laufen über die Konten von ENSI und werden in einer eigenen Kostenstelle der Abteilung verbucht.
3. Etwaige Überschüsse verbleiben bei ENSI und werden für seine satzungsgemäßen Tätigkeiten verwendet; jede auch mittelbare Ausschüttung von Gewinnen ist verboten (Art. 8 D.Lgs. 117/2017).
Art. 13 – Programm, Haushaltsplan und Rechnungsabschluss
1. Innerhalb der von ENSI festgelegten Fristen legt der Abteilungsleiter dem Vorstand das Programm und den Haushaltsplan für das Folgejahr vor und gibt dabei für jede Veranstaltung die erwarteten Einnahmen aus sonstigen Tätigkeiten an.
2. Der Rechnungsabschluss der Abteilung fließt in den Jahresabschluss von ENSI ein. Drohen die Einnahmen aus sonstigen Tätigkeiten die Grenzen des D.M. 107/2021 zu überschreiten, meldet der Abteilungsleiter dies unverzüglich dem Vorstand.
Titel V – Marke, Kommunikation, Daten
Art. 14 – Marke und Kommunikation
1. Die Marke „Arena Polo Club“, das Logo, die Website arenapoloclub.ensi.it und die Social-Media-Profile gehören ENSI. Partner und Sponsoren nutzen sie nur auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung und gemäß den Vorgaben des Media-Kits.
2. Jede Kommunikation enthält den Hinweis „eine Initiative von ENSI Social APS“ und erweckt nicht den Eindruck von Anerkennungen, Schirmherrschaften, Akkreditierungen oder Rekorden, die nicht belegt sind.
3. Vorschläge für Veranstaltungen werden als solche dargestellt, solange Termine, Orte und Genehmigungen nicht bestätigt sind.
Art. 15 – Schutz personenbezogener Daten
Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Mitgliedern, Teilnehmern, Freiwilligen, Partnern und Besuchern der Website ist ENSI Social APS; der Verein stellt die in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Informationen bereit und benennt, wenn nötig, die Auftragsverarbeiter (zum Beispiel die Veranstalter und die Dienstleister der Veranstaltungen).
Titel VI – Schlussbestimmungen
Art. 16 – Weiterentwicklung zu einer eigenen Sportorganisation
Wenn die Tätigkeit der Abteilung es erfordert (regelmäßiger Wettkampfbetrieb, eigene Pferde oder eigenes Personal, erhebliche kommerzielle Einnahmen), kann der Vorstand von ENSI die Gründung eines eigenen Amateursportvereins oder einer eigenen Amateursportgesellschaft (associazione o società sportiva dilettantistica) mit ENSI als Gründungsmitglied anstoßen und durch eine Vereinbarung die Nutzung der Marke sowie die Übertragung der Tätigkeiten und der laufenden Rechtsverhältnisse regeln.
Art. 17 – Änderungen, Aussetzung und Auflösung
1. Die Ordnung wird vom Vorstand von ENSI geändert, auch auf Vorschlag des Abteilungsleiters oder des Abteilungsausschusses.
2. Der Vorstand kann die Abteilung aussetzen oder auflösen. In diesem Fall verbleiben das Vermögen, die Mittel und die Rechte, einschließlich der Marke, bei ENSI; ENSI führt die laufenden Rechtsverhältnisse zu Ende oder löst sie auf.
Art. 18 – Inkrafttreten
Die Ordnung tritt mit dem Beschluss des Vorstands von ENSI in Kraft, mit dem sie genehmigt wird. Im Zweifel hat die Satzung von ENSI Vorrang. Die Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen: Maßgeblich ist der italienische Text.
