Zur Genehmigung durch den Vorstand von ENSI Social APS vorgelegter Text. Er gilt für alle Arena-Polo-Veranstaltungen, die von Arena Polo Club organisiert oder gefördert werden. Die Spielregeln stehen nicht hier: Es sind die der FISE (Italienischer Pferdesportverband) und der FIP (Federation of International Polo), die durch Verweis übernommen werden. Diese Ordnung ergänzt nur die Organisations- und Verhaltensregeln des Clubs und seiner Veranstaltungen.
Titel I – Grundsätze
Art. 1 – Geltungsbereich
1. Die Ordnung gilt für Spiele, Turniere, Vorführungen, Werbetage und Arena-Polo-Veranstaltungen, die ENSI Social APS unter der Marke „Arena Polo Club“ allein oder mit anderen Veranstaltern organisiert.
2. Für jede Veranstaltung gibt die Ausschreibung oder das Programm an: Veranstalter, Ort, Termine, Austragungsmodus, gegebenenfalls die Aufnahme in den FISE-Kalender, Anmeldegebühren und Kontakte. Solange Termine, Orte und Genehmigungen nicht bestätigt sind, wird die Veranstaltung als Vorschlag dargestellt.
Art. 2 – Durch Verweis übernommene Spielregeln
1. Die Spiele werden nach dem Polo-Reglement der FISE und den am Tag der Veranstaltung geltenden Arena-Polo-Regeln der FIP gespielt, einschließlich der technischen, veterinärrechtlichen, Anti-Doping- und Disziplinarvorschriften.
2. Bei Abweichungen hat für Veranstaltungen in Italien das Reglement der FISE Vorrang; für Veranstaltungen im Ausland gelten vorrangig die Regeln des zuständigen nationalen Verbands und der FIP.
3. Arena Polo Club erlässt keine eigenen Spielregeln. Etwaige Werbeformate (zum Beispiel kürzere Demonstrationsspiele) werden im Programm angegeben und sind nur zulässig, wenn sie mit den Verbandsregeln vereinbar sind.
Art. 3 – Titel und Bezeichnungen
Die Veranstaltungen verwenden keine der FISE oder der FIP vorbehaltenen Bezeichnungen („italienische Meisterschaft“, „national“, offizielle Titel) und zeigen ohne schriftliche Genehmigung keine Verbandslogos. Trophäen und Preise des Clubs sind Auszeichnungen der Veranstaltung, keine sportlichen Verbandstitel.
Titel II – Organisation
Art. 4 – Veranstalter und Komitee
1. Jede Veranstaltung hat einen verantwortlichen Veranstalter (ENSI oder eine Partnerorganisation, im Programm angegeben) und ein Organisationskomitee mit einem Sicherheitsbeauftragten, einem Beauftragten für das Pferdewohl und einem Beauftragten für die Kommunikation.
2. Wird die Veranstaltung mit einem Partner organisiert, regelt eine von ENSI unterzeichnete schriftliche Vereinbarung Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Versicherungen, Nutzung der Marken sowie die Aufteilung von Kosten und Erlösen.
Art. 5 – Offizielle und Dienste
1. Schiedsrichter, Richter und Offizielle werden nach den Regeln der FISE bestimmt.
2. Während des Spiels sind ein der Art der Veranstaltung angemessener Sanitätsdienst und der Veranstaltungstierarzt anwesend.
Art. 6 – Genehmigungen
Bevor Termine und Orte als endgültig angekündigt werden, holt der Veranstalter, soweit erforderlich, Folgendes ein:
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung (nulla osta) oder die Aufnahme in den Kalender der FISE;
- die Genehmigungen der Gemeinde (Sondernutzung öffentlichen Grundes, öffentliche Veranstaltungen und Unterhaltung, Art. 68 und 80 TULPS, italienisches Einheitsgesetz über die öffentliche Sicherheit) und die Stellungnahme der Aufsichtskommission für Veranstaltungsstätten (commissione di vigilanza) zu Tribünen und temporären Bauten;
- für Strände, Kais und Hafengebiete den Nutzungstitel für das staatliche Küstengebiet (demanio marittimo) und die Stellungnahme der See- oder Hafenbehörde;
- die gesundheits- und veterinärrechtlichen Genehmigungen für den Einsatz und die Unterbringung der Pferde und, wenn die Arena nicht zu den zugelassenen Anlagen gehört, die für Veranstaltungen mit Equiden im D.P.C.M. 8 gennaio 2025 vorgesehenen Genehmigungen (mit den Fristen des entsprechenden Prüfverfahrens);
- die Genehmigungen für die Abgabe von Speisen und Getränken, für Musik, Beleuchtung und Aufnahmen, falls erforderlich.
Titel III – Teams, Spieler und Pferde
Art. 7 – Anmeldungen
1. Die Teams melden sich innerhalb der Fristen der Ausschreibung an und geben Spieler, etwaige Ersatzspieler, Handicaps und Pferde an.
2. Die Spieler besitzen die von der FISE geforderte Lizenz und ärztliche Bescheinigung (Art. 8 der Beitritts- und Teilnahmeordnung).
3. Die Zusammensetzung der Teams und die Handicap-Grenzen richten sich nach den Verbandsregeln und der Ausschreibung der Veranstaltung.
Art. 8 – Pferde
1. Die Pferde sind identifiziert, erfüllen die Gesundheitsvorschriften und werden vor dem Spiel der von der FISE vorgesehenen tierärztlichen Untersuchung unterzogen.
2. Die Anzahl der Spielabschnitte pro Pferd, die Ruhezeiten und die Wechsel richten sich nach den Spielregeln und den Vorgaben des Veranstaltungstierarztes, der ein Pferd jederzeit ausschließen kann.
3. Es gilt die Charta für das Pferdewohl (Titel IV der Beitritts- und Teilnahmeordnung).
Titel IV – Arena und Sicherheit
Art. 9 – Arena
1. Abmessungen, Banden, Tore und Boden der Arena entsprechen den Arena-Polo-Regeln von FISE und FIP.
2. Vor der Veranstaltung prüft das Organisationskomitee mit dem Technischen Direktor und dem Sicherheitsbeauftragten Boden, Entwässerung, Bewässerung, Beleuchtung, Sicherheitsabstände zum Publikum, Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge.
Art. 10 – Sicherheitsplan
Jede Veranstaltung hat einen Sicherheits- und Notfallplan, der der erwarteten Personenzahl angemessen ist, mit Sanitätsdienst, einem Bereich für verletzte Pferde, Verfahren bei Hitze und Unwetter sowie der Kommunikation mit den Behörden.
Art. 11 – Wetter, Verschiebungen und Absagen
Der Turnierleiter kann nach Anhörung des Tierarztes und des Sicherheitsbeauftragten die Spiele wegen Hitze, Wind, Regen oder ungeeigneten Bodens verlegen, verkürzen, unterbrechen oder absagen. Die Regeln zu Erstattungen und Ersatzterminen stehen in der Ausschreibung oder in den Ticketbedingungen.
Titel V – Verhalten
Art. 12 – In der Arena
Spieler, Pferdepfleger, Techniker und Begleitpersonen halten sich an den Ethikkodex des Clubs, die Entscheidungen der Offiziellen und die Regeln zum Pferdewohl. Proteste und Einsprüche folgen den Regeln der FISE.
Art. 13 – Publikum und Gäste
1. Das Publikum bleibt in den ausgewiesenen Bereichen, betritt weder die Arena noch die Bereiche der Pferde und folgt den Anweisungen des Personals.
2. Tiere von Zuschauern sind in der Nähe der Arena und der Stallungen nicht zugelassen, ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde.
3. In den Hospitality-Bereichen gelten die Regeln der jeweiligen Einrichtung und der verantwortungsvolle Ausschank alkoholischer Getränke.
Art. 14 – Presse, Fotos und Videos
1. Akkreditierte Fotografen und Videofilmer arbeiten in den von der Organisation ausgewiesenen Bereichen, in sicherem Abstand zur Arena, ohne auf die Pferde gerichtetes Blitzlicht und ohne nicht genehmigte Drohnen.
2. Aufnahmen während der Veranstaltung folgen den Regeln zu personenbezogenen Daten und Bildern der Beitritts- und Teilnahmeordnung.
Titel VI – Partner, Umwelt und Region
Art. 15 – Partner und Sponsoren
1. Namen und Logos der Partner erscheinen gemäß den von ENSI unterzeichneten Vereinbarungen und dem Media-Kit; sie dürfen nicht den Eindruck von Anerkennungen, Schirmherrschaften oder Verbandszugehörigkeiten erwecken, die nicht bestehen.
2. Werbung für alkoholische Getränke und andere regulierte Produkte entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Kodizes der Werbeselbstkontrolle.
Art. 16 – Umwelt und Wiederherstellung
Jede Veranstaltung sieht Mülltrennung, die Begrenzung von Lärm und Licht in den Nachtstunden, die Pflege des Bodens und die vollständige Wiederherstellung der Orte (Sand, Rasen, Pflaster, Strand) am Ende der Veranstaltung vor, gemäß den Vereinbarungen mit denjenigen, die sie zur Verfügung gestellt haben.
Titel VII – Schlussbestimmungen
Art. 17 – Verweis und Inkrafttreten
1. Für alles, was hier nicht geregelt ist, gelten die Regelwerke der FISE und der FIP, die Satzung von ENSI, die Abteilungsordnung und die Beitritts- und Teilnahmeordnung.
2. Die Ordnung wird vom Vorstand von ENSI genehmigt und geändert und tritt mit dem Genehmigungsbeschluss in Kraft. Die Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen: Maßgeblich ist der italienische Text.
